Begleitung im Trauerfall

Im deutschen, evangelischen Pfarramt bieten wir Ihnen Begleitung im Trauerfall an. Sind Sie im Moment Betroffene, gilt Ihnen unsere herzliche Anteilnahme.

Ist ein Angehöriger oder Bekannter als Mitglied der Ev. Kirche verstorben, melden Sie sich bitte beim
Pfarramt 951 623 643, damit Trauergespräch und Trauerfeier geplant werden können.

Setzen Sie sich bitte unbedingt selbst, nicht nur über den Beerdigungsunternehmer, mit dem Pfarramt in Verbindung, damit alle Details geklärt werden können.


Trauerfeier

Die Trauerfeier findet in der Regel in einer Kapelle eines Friedhofs oder Beerdigungsinstitutes statt, wenn die Umstände es ergeben auch im Haus oder Garten.


Formen der Bestattung

Alle Formen der Bestattung sind in Spanien üblich: Die Sargbestattung auf einem der Friedhöfe, bei denen nach Trauerfeier und Grabsegen die Grabkammer zugemauert wird.

Ebenso verbreitet ist die Verbrennung, bei der meist vorher eine Trauerfeier in der Kapelle gehalten wird. Bekannt sind auch Seebestattungen oder persönliche Aufbewahrung der Urne.


Sterbeurkunde

Eine Sterbeurkunde ist meist zum Zeitpunkt der Beisetzung nicht vorhanden, muss aber später in Kopie den Kirchbüchern des Pfarramtes zugeleitet werden. Die Beurkundung wird sowohl im Pfarramt an der Costa del Sol wie auch bei der EKD Hannover vorgenommen.


Kosten

Viele Kosten im Auslandspfarramt müssen sich selbst finanzieren, unabhängig von der Kirchensteuer in Deutschland. Dies gilt auch für die Amtshandlungen.

Dabei ist klar, dass der Segen bei einer Taufe, Trauung oder Beerdigung unbezahlbar und gratis ist. Es geht nur um Kostenerstattung von Gottesdienst und Fahrtkosten, bei einer Beerdigung 250 € plus Fahrtkosten.